Leistungen

Beratung

Wir beraten Sie kostenlos!

Ein Sachverständiger sollte nach einem Unfall Ihr erster Ansprechpartner sein. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche sowie kostenlose Beratung an. Wie auch verständlich, möchte man bei der Abwicklung nach einem Verkehrsunfall keine Nachteile erleiden. Dafür sind wir die richtigen Ansprechpartner, die Ihnen alle offenen Fragen vor dem Gutachtenauftrag beantwortet und auch sofort danach bei Ihnen ist.
Unsere Erfahrung hat uns bestätigt, dass in erster Linie der Umfang einer Beratung der ausschlaggebende Punkt ist, in Bezug auf die Kundenzufriedenheit. Aus diesem Grund ist Ihre Zufriedenheit unser Erfolgsrezept.

Wir helfen Ihnen und sind für Sie da. Jetzt kostenlos anrufen

Tel. 040 949 924 56

Vor Ort Beratung und flexible Terminvereinbarungen. Wir richten uns nach Ihnen!

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Gutachten

Warum benötigt man ein Gutachten?

Bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall mit entsprechendem Schaden am Fahrzeug, benötigt man als Grundlage das Gutachten, für eine Entschädigungsforderung oder bei einem Streitfall vor Gericht. Oft hat ein „leichter Schaden“ wegtragende Auswirkungen, die auf den ersten Blick nicht immer ersichtlich sind. Ein erfahrener Kfz-Sachverständiger stellt den wahren Sachverhalt zügig fest. Sie sollten wissen, dass bei nicht Verschulden alle entstehenden Kosten, auch die Gutachtenerstellung, von der gegnerischen Versicherung beglichen werden. Wir erstellen ein Gutachten, das als relevante Grundlage für die aus einem Schadenvorfall entstehenden Ansprüche dient. Sicherlich hat ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt, nicht die gleiche Beweiskraft vor Gericht wie ein von einem zertifizierten Gutachter erstelltes Gutachten.

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Schadengutachten nach einem Unfall

Bei einem Schaden am Fahrzeug wird das Gutachten als Grundlage für eine Entschädigungsforderung oder bei einem Streitfall vor Gericht benötigt. Damit Sie, nach einem Unfall bei nicht Verschulden, komplett auf Ihre Kosten kommen, irrelevant ob es sich um die Ermittlung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Restwert oder das Ermitteln eines Totalschadens handelt, erstellt das Ingenieur- und Gutachterbüro C&K ein Schadengutachten.

Unfallgutachten

Als zertifizierte Gutachter sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Erstellung eines Unfallgutachtens. Wir sichern Ihnen ein umfassendes und detailliertes Unfallgutachten mit rechtsverbindlicher Wirkung. Als Kfz-Sachverständiger sind wir im Rechtsstreit eine wichtige Zweitmeinung. Ein Unfallgutachten muss seitens des Gerichts berücksichtigt werden. Vertrauen Sie unseren Erfahrungen und profitieren Sie davon! Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Abwicklung des Unfallschadens jederzeit zur Seite. Im Falle eines Unfallschadens sollte in jedem Fall ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger informiert werden. Nur dann kommen Sie zu Ihrem Recht, der vollständigen Schadensregulierung des entstandenen Unfallschadens, zusätzlich sämtlicher Folgekosten. Für Sie als Geschädigten in einem Unfall, ist die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters kostenlos. Weitere entstehende Kosten müssen durch die Versicherung des Unfallverursachers getragen werden.  Bei der Besichtigung Ihres Fahrzeuges, nehmen wir alle Informationen zum Unfallhergang auf. Bei Ihnen vor Ort dokumentieren wir präzise alle entstandenen Unfallschäden und erstellen zusätzlich hochauflösende Bilder des Schadens. Die erstellten Bilder und Informationen dienen dann als Grundlage für die Ermittlung der Schadensumme.

Schadengutachten

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, brauchen Sie zur Regulierung des entstandenen Schadens ein Schadengutachten von einem Kfz-Sachverständigen. Eine genaue Bewertung des entstandenen Schadens ist entscheidend dafür, dass Sie in der Schadensabwicklung nicht im Unrecht stehen und die anfallenden Kosten des Unfallgegners übernehmen müssen. Profitieren Sie von unserem Fachwissen und unserer Erfahrung als Kfz-Gutachter. Bei einem Verkehrsunfall treffen viele Parteien aufeinander. Abgesehen von der Versicherung, sowohl der eigenen, als auch die des Unfallgegners und der Werkstatt, sind im Streitfall noch Rechtsanwälte zur rechtlichen Klärung des Schadens involviert. Während der Schadensabwicklung behalten wir dabei den Überblick und sind dabei Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Das Schadengutachten hat für Sie den Vorteil, dass das präzise und genau erstellte Gutachten zur Beweissicherung dient und alle wichtigen Punkte berücksichtigt. Neben der Feststellung der entstandenen Schadenshöhe wird in einem Schadengutachten u. a. auch die Wertminderung des Unfallfahrzeugs dokumentiert. Ein Schadengutachten ist somit die Grundlage für eine Schadenregulierung mit der Versicherung des Unfallgegners. Denken Sie dabei immer daran, dass eine Versicherung immer ihre eigenen Interessen verfolgt. Wir empfehlen Ihnen, ein Gutachten immer von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellen zu lassen. Auch wenn die Versicherung ihre eigenen Sachverständigen mit der Bewertung des Schadens beauftragt. Bei einem unverschuldeten Unfall steht es Ihnen als Geschädigten zu, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die dabei entstehenden Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch um eine einwandfreie und unkomplizierte Regulierung des Schadens zu gewährleisten. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung!

Wertgutachten

Als Kfz-Sachverständigenbüro liegt unser Schwerpunkt gemessen an der Menge eingehender Aufträge in PKW oder Motorrädern mit Unfallschäden. Es unterbreitet uns jedes Mal große Freude, mit Autos in einem gepflegten Zustand in Angriff zu nehmen. Es existieren mehrere Gründe für ein Wertgutachten. Beim Verkauf des eigenen Autos oder Kauf eines neuen Fahrzeugs ist eine Bewertung hinsichtlich des Marktwertes ergiebig. Mithilfe eines Wertgutachtens, welches durch einen unabhängigen Kfz- Sachverständigen erstellt wurde, haben Sie gleich mehrere Vorteile als Verkäufer.
Wir analysieren Ihr Kraftfahrzeug im Hinblick auf sämtliche Eigenschaften, wie beispielsweise Laufleistung, Sonderausstattung und Alter, um einen exakten Fahrzeugwert zu ermitteln. Selbstverständlich steht dabei Ihre Zufriedenheit ganz weit oben! Vor allem bei Motorrädern und Gebrauchtwagen ist das Wertgutachten von einem Kfz-Gutachter von entscheidender Bedeutung.

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Kostenvoranschlag

Das Ingenieur- und Gutachterbüro bietet neben der Erstellung von diversen Gutachten, auch die Erstellung von Kostenvoranschlägen an. Die Schadenhöhe bei einem Ihrerseits unverschuldeten Verkehrsunfall muss über der Bagatellschadengrenze von derzeit 750€ betragen, da die Kosten eines Gutachtens von einem Sachverständiger aufgrund der geringen Schadenshöhe von der gegnerischen Versicherung nicht beglichen werden. Demzufolge erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag.

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Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Kostenvoranschlag oder Gutachten im Schadensfall?
Ein Kostenvoranschlag kann entweder durch eine Kfz-Werkstatt oder einen Kfz-Gutachter erstellt werden. Wir empfehlen die Erstellung eines Kostenvoranschlages durch uns.
Ausfolgenden Gründen…

  • Grundsätzlich nehmen Werkstätte bis zu 10% der Reparaturkosten als Aufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages und damit werden die Kosten des Kostenvoranschlages nicht von der Versicherung des schuldigen Unfallgegners nicht übernommen.

  • Falls der Kostenvoranschlag durch einen Gutachter erstellt wird, werden die Kosten für die Erstellung von der gegnerischen Versicherung des Unfallgegners ganz beglichen.

Als zertifizierter Kfz-Gutachter erkennen wir vor Ort, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten von Notwendigkeit ist. Sie können sich auf uns verlassen!

Rechnungsprüfungen

Damit Sie nach der Reparatur keine finanziellen Folgen erleiden, bietet das Ingenieur- und Gutachterbüro C&K Ihnen die Rechnungsprüfung an. Wir überprüfen, ob die Behebung des entstandenen Schadens am Kraftfahrzeug entsprechend der Reparaturkosten erfolgt ist.